Montabaur

Oberverwaltungsgericht entscheidet: Bebauungsplan für Supermärkte in Allmannshausen ist unwirksam

Am Donnerstag, 4. Mai, werden der Rewe-Markt und der Aldi-Markt regulär ihre Türen für Kunden öffnen.
Am Donnerstag, 4. Mai, werden der Rewe-Markt und der Aldi-Markt regulär ihre Türen für Kunden öffnen. Foto: Marvin Conradi

Nun also doch: Die Änderung des Bebauungsplans "Allmannshausen“, mit der die Stadt Montabaur unter anderem die Errichtung zweier Supermärkte ermöglicht hat, ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz jetzt entschieden.

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Die Ortsgemeinde Heiligenroth und ein privater Grundstückseigentümer hatten Beschwerde, einen sogenannten Normenkontrollantrag, gegen den geänderten Bebauungsplan und somit die Errichtung der Supermärkte eingelegt, da aus Sicht der beiden Parteien deren Eröffnung unter anderem Auswirkungen auf den benachbarten Einzelhandel haben könnte.

Sie machten unter anderem geltend, dass der geänderte Bebauungsplan gegen das bauplanungsrechtliche Gebot verstoße, dass Kommunen auf Vorhaben benachbarter Gemeinden Rücksicht nehmen und die Planungen aufeinander abgestimmt sein müssten. Außerdem habe die Stadt Montabaur die Belange des Verkehrs und des Lärmschutzes fehlerhaft abgewogen.

In erster Instanz waren die Ortsgemeinde Heiligenroth und der Grundstückseigentümer mit ihren Anträgen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. „Die Vollziehung der Baugenehmigung hat Vorrang vor den Interessen der Antragsteller“, urteilten die Koblenzer Richter vor gut zwei Jahren.

In zweiter Instanz bekamen die beiden Parteien nun Recht. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts kamen zu dem Entschluss, dass der Bebauungsplan weder gegen das bauplanungsrechtliche Gebot verstoße, noch Auswirkungen auf den benachbarten Einzelhandel habe. “Die angegriffene Planung leide jedoch an einem beachtlichen Ermittlungs- und Bewertungsdefizit hinsichtlich des planbedingt zu prognostizierenden Verkehrs. Dieser Mangel begründe die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans", heißt es in der Pressemitteilung.

Trotz der Bedenken und gerichtlicher Auseinandersetzung hatte der Stadtrat Montabaur die Änderung des Bebauungsplanes zwischenzeitlich beschlossen und die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Baugenehmigung erteilt. Anfang Mai wurden die beiden Supermärkte eröffnet. red