Seit gut einem Jahr besteht diese Schranke an der Wassergall und hat für so manche Auseinandersetzung gesorgt. Nun geht es vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz in die nächsten Runde.Foto: Hosser
Das muss man zumindest als Teilerfolg für die Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ ansehen: Der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Schließung der Wassergall zwischen Regulshausen und der Landesstraße 34 wurde stattgegeben.
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Anders als beim Strafprozess, wo eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil immer möglich ist, ist dies beim Verwaltungsgerichtsverfahren eher die Ausnahme. Es wird also vermutlich handfeste juristische Gründe geben, warum das Verfahren nun vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz noch einmal verhandelt wird. Genaueres wird man erst wissen, wenn die ausführliche schriftliche ...
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