<span class="FettAnlUZ">Wassergall </span><span>Straße war nie öffentlich gewidmet – </span><span>Bürgerinitiative kündigt weitere Schritte an </span>: Wassergall: Klage als unbegründet abgewiesen
Wassergall Straße war nie öffentlich gewidmet – Bürgerinitiative kündigt weitere Schritte an
Idar-Oberstein. „Enttäuschend und nicht nachvollziehbar“ sei das Urteil. Gute Argumente seien bei der Verhandlung am 16. Februar offenbar nicht gehört worden, alles historisch Belegte habe keine Rolle gespielt. Ernüchtert nimmt Winfried Becker das nun vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Streit um die Sperrung der Wassergall zur Kenntnis: Seine Klage gegen die Ortsgemeinde Hintertiefenbach mit Blick auf Straßen- und Wegerecht wurde in erster Instanz als unbegründet abgewiesen.
Die Erläuterung des Gerichts: Der Kläger könne die begehrte Feststellung der Wassergall als öffentliche Straße im Sinne des Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Hintertiefenbach nicht beanspruchen. Die Wassergall sei weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden, noch habe sie aufgrund der Übergangsbestimmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Landesstraßengesetzes.