BI-Vertreter legt Nichtzulassungsbeschwerde ein
Wassergall-Sperrung: Juristischer Streit geht in die nächste Runde
 Foto: Jörg Staiber

Idar-Oberstein. Auch mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (wir berichteten) ist die juristische Auseinandersetzung um die Wassergall und deren Sperrung nicht beendet, sondern wird sich möglicherweise noch sehr lange hinziehen. Der erste Schritt dazu wurde am Samstag und damit dem hierfür letztmöglichen Termin gemacht: Rechtsanwalt Gunther Cherdon legte für seinen Mandanten Winfried Becker, der stellvertretend für die BI „Offene Wassergall“ klagt, Beschwerde beim OVG über die Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil ein, die darin festgelegt wurde.

Wenn das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht stattgibt, wird sie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Dieses kann dann entweder die Beschwerde zurückweisen, den Fall an das OVG zurückweisen oder selbst darüber verhandeln. „Wir haben uns nach reiflicher Überlegung und differenzierter juristischer Beratung zu diesem Schritt entschlossen“, erklärt Joachim Elfner, der Sprecher der BI, im Gespräch mit unserer Zeitung.

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