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Kreis Birkenfeld

Wird Sperrung der Wassergall aufgehoben? Wende vor dem Oberverwaltungsgericht scheint möglich

Von Jörg Staiber
Müssen diese Schilder bald wieder abmontiert werden? Ein Gerichtsbeschluss macht den Regulshausenern Hoffnung.  Foto: Jörg Staiber
Müssen diese Schilder bald wieder abmontiert werden? Ein Gerichtsbeschluss macht den Regulshausenern Hoffnung. Foto: Jörg Staiber

Bekommt die Auseinandersetzung um die Durchfahrt durch die Wassergall jetzt eine ganz andere Wende? Das erscheint nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz, mit dem die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zugelassen wurde, zumindest im Bereich des Möglichen zu liegen.

Lesezeit: 3 Minuten
Eine Berufung war zunächst im Urteil ausgeschlossen worden, was in solchen Verfahren durchaus üblich ist. Allerdings ist es eher ungewöhnlich, dass der Beschwerde gegen den Ausschluss stattgegeben wurde. Und die Begründung des Oberverwaltungsgerichts, warum es nun doch in die nächste Instanz geht, ist durchaus dazu angetan, den Regulshausenern Hoffnung zu ...
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Der Fall Wassergall lässt die Politik schlecht aussehen

Die Sperrung der Wassergall und die ganze unselige Auseinandersetzung darum ist in mehrfacher Hinsicht ein Ärgernis, das die Politik in keinem guten Licht erscheinen lässt. Denn zum einen ist durch die Nachforschungen der Bürgerinitiative deutlich geworden, dass im Zuge des Ausbaus des Wohngebietes Regulshausen versäumt wurde, kla-re vertragliche Regelungen über die Zufahrt und die verbundenen Zuständigkeiten zu vereinbaren. Und zum anderen kriegen es die heutigen Politiker offenbar nicht auf die Reihe, sich an einen Tisch zu setzen und zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Und nicht zuletzt spielt auch der Hintertiefenbacher Ortsbürgermeister ein für seine Gemeinde gefährliches Spiel: Denn wenn das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis kommt, die Wassergall sei eine öffentliche Straße, könnten auf die Gemeinde erhebliche Ausbaukosten zukommen, die – im Falle einer gütlichen Einigung – die Stadt Idar-Oberstein im Sinne ihrer Regulshausener Bürger getragen hätte. Allerdings muss wohl jetzt erst mal wieder ein Gericht sprechen.

E-Mail an joerg.staiber@

rhein-zeitung.net

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