Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufungsklage eines Regulshauseners, der diese stellvertretend für die Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ eingereicht hatte, zurückgewiesen. Gegenstand des Berufungsverfahrens war das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz aus dem Februar 2018, in dem das Gericht die Klage gegen die Schließung der Wassergall durch die Ortsgemeinde Hintertiefenbach zurückgewiesen hatte.