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Waldesch/Koblenz

Prozessauftakt fünf Jahre nach der Tat: Wer ermordete Discobetreiber aus Waldesch?

Von Volker Schmidt
Hier, im Waldescher Eschbachhöhenweg, geschah das brutale Verbrechen. Auf dem Gehweg wurde Daniel Steinert erschossen.  Foto: Archiv dpa
Hier, im Waldescher Eschbachhöhenweg, geschah das brutale Verbrechen. Auf dem Gehweg wurde Daniel Steinert erschossen. Foto: Archiv dpa

Es ist die Nacht auf den 7. September 2013: Gegen 3.30 Uhr fallen in einem Wohngebiet in Waldesch sechs Schüsse. Sie treffen einen Menschen, den Discobetreiber Daniel Steinert. Die Verletzungen sind gravierend. Der Mann stirbt auf dem Gehweg vor seiner Wohnung. Zwei Stunden nach der Tat wird er von einem Passanten gefunden. Das brutale Verbrechen sorgte damals für großes Aufsehen. Jetzt, etwa fünf Jahre später, müssen sich zwei Männer vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Und der erste Prozesstag am Dienstag hatte es gleich in sich.

Lesezeit: 3 Minuten
1 Das wird den Angeklagten vorgeworfen: Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft sollen der heute 36-jährige Kasache Marat O. und der 37-jährige Russe Ruslan B. den Discobetreiber Daniel Steinert am 7. September 2013 gemeinschaftlich handelnd und heimtückisch ermordet haben. Den Plan dazu hätten sie wenige Tage vor dem Verbrechen gefasst. Laut ...
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Richter befangen?

Noch vor der Verlesung der Anklage stellte die Verteidigung von Marat O. einen Befangenheitsantrag gegen Richter Ralf Bock. Hintergrund: Die Anwälte hatten in einer Vorbesprechung erklärt, dass sie im Vorfeld keine Ladungsliste erhalten hatten, sich dadurch also nicht ausreichend auf die Beweisaufnahme vorbereiten konnten.

Auch der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Witwe des Opfers erklärte, diese sei ihm nicht zugesandt worden. Bock zeigte sich verwundert. Er akzeptierte die Angaben, da diese nicht zu widerlegen seien. In der Besprechung habe er erklärt, dass er die Angaben gerne widerlegen würde. Das wiederum werteten die Anwälte von Marat O. so, als habe Bock ihnen indirekt eine Lüge unterstellt. Einen solchen Vorwurf sah Staatsanwalt Saal nicht mal ansatzweise als begründet an. Eine unabhängige Kammer schloss sich in ihrem Urteil der Meinung Saals an. vos
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