Richter befangen?
Noch vor der Verlesung der Anklage stellte die Verteidigung von Marat O. einen Befangenheitsantrag gegen Richter Ralf Bock. Hintergrund: Die Anwälte hatten in einer Vorbesprechung erklärt, dass sie im Vorfeld keine Ladungsliste erhalten hatten, sich dadurch also nicht ausreichend auf die Beweisaufnahme vorbereiten konnten.
Auch der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Witwe des Opfers erklärte, diese sei ihm nicht zugesandt worden. Bock zeigte sich verwundert. Er akzeptierte die Angaben, da diese nicht zu widerlegen seien. In der Besprechung habe er erklärt, dass er die Angaben gerne widerlegen würde. Das wiederum werteten die Anwälte von Marat O. so, als habe Bock ihnen indirekt eine Lüge unterstellt. Einen solchen Vorwurf sah Staatsanwalt Saal nicht mal ansatzweise als begründet an. Eine unabhängige Kammer schloss sich in ihrem Urteil der Meinung Saals an. vos