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Nastätten/Koblenz

Bangen um Paulinenstift Nastätten: Was muss jetzt der Rhein-Lahn-Kreis tun?

Für die Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis eine elementare Frage: Wie geht es weiter mit dem Krankenhaus in Nastätten?  Foto: Markus Eschenauer
Für die Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis eine elementare Frage: Wie geht es weiter mit dem Krankenhaus in Nastätten? Foto: Markus Eschenauer

Im Blauen Ländchen und darüber hinaus wächst die Angst um den Krankenhausstandort Nastätten.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Signale der kommunalen Mehrheitseigner des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM), zu dem auch das Paulinenstift zählt, scheinen eindeutig. Gestützt auf Gutachten wird die Schließung der GKM-Standorte Boppard und Nastätten mittlerweile mehr oder minder unverhohlen gefordert. Die Stadt Koblenz und der Kreis Mayen-Koblenz setzen anscheinend auf eine Konzentration des stationären Angebots in ...
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Das beantragt die CDU-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn für den nächsten Kreisausschuss

Der Rhein-Lahn-Kreis beauftragt die Verwaltung, sofort gegenüber den Gesellschaftern der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) einen Letter of Intent und entsprechende Vertraulichkeitserklärungen abzugeben, so wie es im Schreiben des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung vom 24. April dargelegt wurde. Dies um Informationen zu erhalten, auf deren Grundlage über eine mögliche Übernahme des Standortes Nastätten oder über die Verpflichtung zum entsprechenden Verlustausgleich des Standortes entschieden werden kann. Die Verhandlungen sollen ergebnisoffen geführt und durch externe fachliche Beratung eng begleitet werden. Parallel zur Aufnahme von Verhandlungen wird die Verwaltung beauftragt, eine gutachterliche Prüfung mit den folgenden Fragestellungen durch eine externe Kanzlei zu veranlassen:

  • Besteht für die GKM gGmbH in deren jetziger Gesellschafterstruktur die rechtliche Möglichkeit zur Schließung des Krankenhausstandortes Nastätten oder steht dem eine aus dem Landeskrankenhausplan hervorgehende Betriebspflicht entgegen, die sich „untrennbar“ auf alle GKM-Standorte bezieht?
  • Falls ja: Welcher Versorgungsstandard müsste durch einen zukünftigen Träger des Krankenhauses in Nastätten erfüllt sein, um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen?
  • Ab welchem Zeitpunkt ist der Kreis gesetzlich nach Paragraf 2 Landeskrankenhausgesetz zur Wahrnehmung seines Versorgungsauftrags und somit zur Sicherstellung der oben genannten notwendigen Standards verpflichtet?

Entsprechende Mittel zur Erfüllung der beiden Anträge sind bereitzustellen, da es sich hierbei um Vorbereitungen zur möglichen Erfüllung einer Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung handelt. red

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein
Rhein-Lahn-Zeitung
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