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Betzdorf

Corona: Rat fordert in Haushaltsdebatte einen Rettungsschirm von Bund und Land für die Kommunen

Von Claudia Geimer
Aktuell laufen im Stadtgebiet von Betzdorf mehrere Straßenausbaumaßnahmen, mit denen sich der Stadtrat Betzdorf in der ersten Sitzung nach der Zwangspause beschäftigte. Die Bagger sind unter anderem in der Bismarckstraße zugange.
Aktuell laufen im Stadtgebiet von Betzdorf mehrere Straßenausbaumaßnahmen, mit denen sich der Stadtrat Betzdorf in der ersten Sitzung nach der Zwangspause beschäftigte. Die Bagger sind unter anderem in der Bismarckstraße zugange. Foto: Markus Döring

Ungefähr zu dem Zeitpunkt, als die Haushaltsberatungen der Stadt Betzdorf in den Ausschüssen begannen, hat sich das wirtschaftliche Umfeld mit der Corona-Pandemie grundlegend und vermutlich auch nachhaltig zum Negativen gewandelt. „Die dramatische Entwicklung der letzten Monate konnte mit Sicherheit keiner vorhersagen“, äußert sich Stadtbürgermeister Benjamin Geldsetzer in seiner Haushaltsrede.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Stadtrat ist zu seiner ersten Sitzung nach der Zwangspause zusammengekommen. Als Tagungsort wurde die Stadthalle gewählt, dort können die Ratsmitglieder am leichtesten Abstand halten. Die durch die Corona-Krise entstandenen Finanzlöcher könnten von den Kommunen aus eigener Kraft nicht ausgeglichen werden, so Geldsetzer in Anlehnung an Äußerungen von Dr. Gerd ...
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Stadtrat legt Erhebung der Ausbaubeiträge fest

Gleich in drei Fällen beschäftigte sich der Stadtrat mit der Erhebung von Ausbaubeiträgen.

Dabei geht es um die Maßnahmen in der Gerstenkampstraße in Bruche, in der Bismarckstraße und in der Geschwister-Scholl-Straße auf dem Bühl. Unter anderem ging es bei den Beschlüssen darum, den Anteil der Stadt an den Ausbaukosten festzulegen. Einstimmig wurden folgende Entscheidungen gefällt:

Gerstenkampstraße: Der Stadtanteil für die Teileinrichtung Fahrbahn wurde auf 65 Prozent, der für die Teileinrichtung Gehweg auf 40 Prozent festgelegt.

Bismarckstraße: Der Anteil, den die Stadt zu zahlen hat, wird hier einheitlich auf 30 Prozent festgelegt. Geschwister-Scholl-Straße: Der Stadtanteil für die Teileinrichtung Fahrbahn und die Teileinrichtung Gehwege wird auf je 40 Prozent festgelegt. Für alle drei Ausbaumaßnahmen in den genannten Straßen beschließt der Stadtrat zudem, ab Baubeginn Vorausleistungen im rechtlich zulässigen Umfang zu erheben. clg

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