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Cochem/Koblenz

Missbrauchsfall von Cochem: Wie Google den Ermittlern hilft

Von David Ditzer
Standardmäßig zeichnen Androidhandys den Standortverlauf seines Eigentümers auf. So war es auch im Falle des Matrosen, der im September vergangenen Jahres ein junge Frau auf dem Campingplatz in Cond sexuell genötigt haben soll. Die Daten spielen vor Gericht eine wichtige Rolle.
Standardmäßig zeichnen Androidhandys den Standortverlauf seines Eigentümers auf. So war es auch im Falle des Matrosen, der im September vergangenen Jahres ein junge Frau auf dem Campingplatz in Cond sexuell genötigt haben soll. Die Daten spielen vor Gericht eine wichtige Rolle. Foto: Kevin Rühle

Überführt ein Handy den Matrosen (29), der im September vergangenen Jahres eine junge Urlauberin auf dem Campingplatz in Cochem-Cond überfallen, mit einem Holzpfahl zusammengeschlagen und zu einschlägigen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll? Am zweiten Prozesstag vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz spielte das Mobiltelefon des Angeklagten jedenfalls eine wichtige Rolle. Es lieferte den Ermittlern Erkenntnisse darüber, wo sich der Angeklagte kurz vor der Tat aufgehalten und wozu er sein Handy genutzt hat.

Lesezeit: 2 Minuten
1 Welche Art von Handydaten hat die Polizei abgefragt? Im Zeugenstand führte der Ermittlungsleiter von der Kriminalpolizei Mayen aus, bei den Daten handele es sich zum einen um Geodaten vom 19. und 20. September vergangenen Jahres, die das Mobiltelefon automatisch aufgezeichnet habe. Sie erlauben es festzustellen, wo sich der Angeklagte ...
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Aufzeichnung ist Standard

Für die Verwendung eines Handys, das mit dem Betriebssystem Android läuft, benötigt man ein Nutzerkonto bei dem Internetdienstleister Google. Sofern der Nutzer es in den Standardeinstellungen des Handys nicht bewusst deaktiviert, protokolliert Google Maps den Standortverlauf. Das heißt, dass Satelliten von Zeit zu Zeit orten, wo sich das Handy des Nutzers befindet.

Es „loggt“ die Daten mit, führt also quasi ein Standorttagebuch. Die entsprechenden KML-Dateien hat die Polizei für den Angeklagten, der sich für die brutale sexuelle Nötigung auf dem Cochemer Campingplatz vom September vergangenen Jahres aktuell vor Gericht verantworten muss, bei Google angefordert. Ebenso geht aus Googleaufzeichnungen hervor, welche Internetseiten der Angeklagte kurz vor der Tatzeit besucht hat. dad
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