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Koblenz

Gericht: Matrose hat „grausame Tat begangen“

Von David Ditzer
Das Landgericht Koblenz hat einen Matrosen (29) wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Für das Gericht erwiesen: Er hat eine Camperin in Cochem brutal sexuell genötigt.  Archivfoto: Walz
Das Landgericht Koblenz hat einen Matrosen (29) wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Für das Gericht erwiesen: Er hat eine Camperin in Cochem brutal sexuell genötigt. Archiv Foto: Walz

Wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffes auf eine Camperin in Cochem und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Koblenz einen Matrosen (29) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Anke Schenkelberg, Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer, sagte: „Die Kammer hat keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte diese grausame Tat begangen hat.“ Allerdings habe sie Zweifel daran, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen sei. In diesem Punkt widersprach das Gericht der Auffassung des psychiatrischen Sachverständigen, der im Prozess ausgesagt hatte.

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Kopfschüttelnd, sich phasenweise mit der linken Hand vor die Stirn tippend, quittiert der Angeklagte die Ausführungen der Richterin zum Tathergang. Wobei diese klarmacht: Was das Kerngeschehen der Gewalttat vom 20. September vergangenen Jahres betrifft, glaubt die Kammer den Aussagen der überfallenen Frau und ihres Lebensgefährten. Danach hat der Angeklagte eine ...