Limburg

Vorsichtige Öffnung, aber weiter Besuchsverbot: Limburger Krankenhaus kehrt zurück zum Normalbetrieb

Das St. Vincenz-Krankenhaus Limburg auf dem Schafsberg: Alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten stehen Patienten ab sofort wieder offen, das Besuchsverbot bleibt allerdings bestehen. Es gibt Ausnahmen für die Geburtsstation und Angehörige Sterbender.
Das St. Vincenz-Krankenhaus Limburg auf dem Schafsberg: Alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten stehen Patienten ab sofort wieder offen, das Besuchsverbot bleibt allerdings bestehen. Es gibt Ausnahmen für die Geburtsstation und Angehörige Sterbender. Foto: Gundula Stegemann

Aktuell verzeichnet das St.-Vincenz-Krankenhaus Limburg eine deutliche Entspannung: Die Zahl der Covid-Patienten ist mit aktuell 15 deutlich zurückgegangen, mittlerweile sind rund 1000 Mitarbeiter erst- oder zweitgeimpft. Daher hat die Klinik bereits in den vergangenen Wochen begonnen, die Versorgungskapazitäten unter Beibehaltung der Sicherheitsvorkehrungen für Patienten und Mitarbeiter stufenweise hochzufahren, und ist zur gewohnt umfassenden Patientenversorgung zurückgekehrt.

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„Unser diagnostisches und therapeutisches Spektrum steht den Bürgern nunmehr wieder in allen Bereichen uneingeschränkt offen“, sagt Geschäftsführer Guido Wernert. Nicht nur medizinisch notwendige, sondern auch planbare operative Eingriffe und Behandlungen werden wieder vorgenommen.

Auch für werdende Eltern gibt es Erleichterungen. Seit Januar dürfen Väter in spe wieder die Geburt im Kreißsaal miterleben. Ab sofort können sie Mutter und Kind täglich für jeweils eine Stunde besuchen. Gekoppelt ist dies an bestimmte Voraussetzungen. Alle Öffnungsmaßnahmen seien von großer Vorsicht geprägt.

„Wir halten alle bisherigen bewährten Schutzmaßnahmen aufrecht. Die wichtigsten Bausteine hierfür sind im Rahmen eines breit gefächerten Hygienekonzepts schon lange eingeführt und zählen zum Standard“, betont der Ärztliche Direktor des St. Vincenz, Privatdozent Dr. Michael Fries. Wie bei anderen Infektionen verfolge man auch in Bezug auf Covid klare präventive Strategien. In Zusammenarbeit mit den Kliniken des Versorgungsgebiets und in Abstimmung mit den Fachbehörden arbeite man daran, dass die Zahlen weiterhin stabil und die Lage beherrschbar blieben.

Die Krankenhausleitung begleite die Wiederaufnahme des Regelbetriebs sehr genau. „Wir beobachten die Situation kontinuierlich und engmaschig, um möglichst zeitnah ein – falls nötig – noch engeres Netz gegen ein neues Infektionsgeschehen zu spannen“, sagt Fries. Gleichzeitig appelliert der Geschäftsführer an die Menschen der Region, Vertrauen in diese Schutzvorkehrungen zu haben:

„Keiner muss Angst haben. Patienten können unsere Versorgung mit gutem Gefühl in Anspruch nehmen und auch für ihre Gesundheit essenzielle Vorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen.“ Nach Ansicht Fries' ist dies vor allem deshalb wichtig, weil sich einige Krankheitsverläufe aufgrund längerer Wartezeiten verschlechtern könnten. Auch Vorsorgeuntersuchungen könnten lebensrettend sein.

Die Klinik habe viele Aspekte für maximale Sicherheit implementiert. Hier ein Überblick über die präventiven Maßnahmen am St. Vincenz:

  • Alle Mitarbeiter werden einmal pro Woche gescreent.
  • Alle stationären Patienten werden bei Aufnahme per Antigentest gescreent, ebenso ambulante Patienten aus Risikobereichen. Verdachtsfälle mit positivem Antigentest werden einzeln isoliert und durch PCR final abgeklärt.
  • Ablaufpläne mit genauen Vorgaben, wie Verdachtsfälle bis zur gesicherten Diagnose identifiziert und isoliert werden, sind etabliert, getrennte Behandlungspfade abgestimmt.
  • Ambulante Patienten, Dienstleister und Menschen, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, werden registriert und mithilfe eines Symptomfragebogens gescreent. Wird auch nur ein symptomatischer Aspekt angekreuzt, ist der Zutritt verboten.
  • Die kontinuierliche Abstrichpraxis gilt auch für externe Firmen und Dienstleister.
  • FFP-2-Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, Sicherheitsabstand und Einhaltung der Hygienemaßnahmen sind verpflichtend. Auch die infrastrukturellen Bedingungen wurden angepasst (zusätzliche Pausenräume für Mitarbeiter).
  • Das allgemeine Besuchsverbot bleibt aus Sicherheitsgründen in Kraft. Ausnahmen gelten nur für werdende Väter zur Geburt und Angehörige von sterbenden Patienten. Die Besuche von Vätern sind unter Einhaltung diverser Sicherheitsmaßnahmen mit zeitlicher Einschränkung möglich (Symptomfreiheit, Antigentest, Tragen von FFP-2-Maske und Identifikationsarmband, 15 bis 18 Uhr täglich eine Stunde).