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Limburg-Weilburg

Notbremse außer Kraft: Das gilt ab Freitag in Limburg-Weilburg

Von Ulrike Sauer
Hoffnung trotz Regenschauer auf dem Weilburger Marktplatz: Evangelos Mouselimis macht mit Helfern die Tische für den Außenbereich seines griechischen Restaurants „Poseidon“ klar. Der Restaurantbesitzer hofft auf Lockerung der Corona-Regeln.
Hoffnung trotz Regenschauer auf dem Weilburger Marktplatz: Evangelos Mouselimis macht mit Helfern die Tische für den Außenbereich seines griechischen Restaurants „Poseidon“ klar. Der Restaurantbesitzer hofft auf Lockerung der Corona-Regeln. Foto: Jürgen Vetter

Im Landkreis Limburg-Weilburg gelten ab Freitag gelockerte Corona-Regeln. Die Kreisverwaltung meldet am Mittwochmittag eine Corona-Inzidenz von 36,1, basierend auf den Werten des Robert-Koch-Instituts. Damit liegt der Wert am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Somit können die Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ wieder außer Kraft gesetzt werden, die seit dem 24. April im gesamten Kreisgebiet gelten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Lesezeit: 3 Minuten
  Welche Verordnung gilt aktuell im Landkreis Limburg-Weilburg? Der Landkreis befindet sich in der ersten von zwei Lockerungsstufen, die das Land Hessen und nicht mehr der Bund erlässt. Unter anderem fallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen weg. Wann ist die zweite Stufe erreicht? Dazu muss die Inzidenz im Kreis weitere 14 Tage unter 100 oder fünf ...
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Welche Veranstaltungen sind derzeit erlaubt?

In der aktuell gültigen ersten Stufe sind Veranstaltungen in Innenräumen nur für besondere Zwecke gestattet: zum Beispiel bei einem öffentlichen Interesse oder für die Feier von Gottesdiensten. Hierfür gelten strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflicht. Die Kontaktdaten sollten möglichst elektronisch erfasst werden. Ein tagesaktueller Test ist Pflicht. In Außenbereichen können sich bis zu 100 ungeimpfte Personen aufhalten, es gilt auch dort eine Testpflicht.

In der zweiten Stufe können sich bis zu 100 ungeimpfte Personen in Innenräumen aufhalten, im Außenbereich bis zu 200. Brauche ich für den Friseurbesuch immer noch einen negativen Test? Für Dienstleistungen rund um die Körperpflege gelten in der ersten Stufe Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und ein aktueller negativer Test.

In der zweiten Stufe ist der Test nicht mehr vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen. Wie schätzt der Kreis die aktuelle Lage ein? Wird es schon bald weitere Lockerungen geben? Der Landkreis Limburg-Weilburg bewertet die stark sinkenden Infektionszahlen zunächst als ein gutes Zeichen, dass die Maßnahmen der Bundesnotbremse effektiv und notwendig waren, um die Inzidenz erheblich zu senken.

„Natürlich halten wir die Menschen weiterhin an, die AHA+L-Regeln einzuhalten“, erklärt der Sprecher des Kreises, Jan Kieserg. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei – erneut steigende Zahlen in Zusammenhang mit der Reisewelle, aber auch wegen gefährlicher Mutationen des Coronavirus, sind möglich.“ Mit steigender Durchimpfungsrate sehe der Kreis jedoch optimistisch in die Zukunft und hoffe weiterhin auf die Einhaltung der Corona-Regeln durch die Bevölkerung.

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