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Diez
Elektroschocker für Taschenlampe gehalten: Verstoß gegen Waffengesetz vor Diezer Gericht
Da das Gerät über kein Prüfzeichen verfügte, hätte der Mann es laut Waffengesetz auch nicht mit sich führen dürfen. Für diesen Verstoß gegen das Waffengesetz muss der 38-Jährige jetzt 1800 Euro Strafe zahlen.
Der Jungunternehmer aus dem Westerwald erklärte dazu in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Diez, er sei im vergangenen ...