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Diez

Elektroschocker für Taschenlampe gehalten: Verstoß gegen Waffengesetz vor Diezer Gericht

Von Thorsten Kunz
Über einen Verstoß gegen das Waffengesetz urteilte das Diezer Amtsgericht Foto: dpa/Uli Deck
Über einen Verstoß gegen das Waffengesetz urteilte das Diezer Amtsgericht Foto: dpa/Uli Deck

Einem 38-jährigen Mann aus dem Westerwaldkreis wurde jetzt ein auch als Taschenlampe nutzbarer Elektroschocker zum Verhängnis. Bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen Sommer in Diez war den Polizeibeamten der Taser in der Ablage der Fahrertür seines Autos aufgefallen.

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Da das Gerät über kein Prüfzeichen verfügte, hätte der Mann es laut Waffengesetz auch nicht mit sich führen dürfen. Für diesen Verstoß gegen das Waffengesetz muss der 38-Jährige jetzt 1800 Euro Strafe zahlen. Der Jungunternehmer aus dem Westerwald erklärte dazu in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Diez, er sei im vergangenen ...