Mehr kann er nicht tun. Die Hahn-Belegschaft ausdrücklich zu loben und sie dafür verantwortlich zu machen, dass der Flugbetrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Februar Monat für Monat weiterlaufen konnte, hat zwar vordergründig keinen Einfluss darauf, wie das Ganze am Ende ausgeht.
Denn in einem Insolvenzverfahren geht es letztendlich um nackte Zahlen. Die Forderungen der Gläubiger müssen bedient werden. Dass der Flugbetrieb auch während des Insolvenzverfahrens weiterging, mindert deren Verluste.
Dem Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner mag das Wohl der Mitarbeiter am Herzen liegen, und er würde sicher gern dazu beitragen, deren Arbeitsplätze zu erhalten. Aber das würde nur gelingen, wenn sich ein Investor findet, der den Flugbetrieb weiterführen möchte – und der unter allen Investoren das meiste Geld auf den Tisch legt.
Sobald ein Kaufinteressent, der mit dem Hahn andere Pläne verfolgt als die Fliegerei, mehr bereit ist zu zahlen, ist der Traum vom Fortbestand des Regionalflughafens im Hunsrück ganz schnell ausgeträumt. Der Insolvenzverwalter tut, was sein Job ist: Er kann und darf nicht einem Investor den Zuschlag geben, der zwar nur den zweithöchsten Preis bietet, dafür aber fliegen will.
Und dennoch hat der bedingungslose Einsatz der Hahn-Belegschaft bislang eben nicht nur vordergründig Wirkung gezeigt. Dass sie motiviert weiter für den Flugbetrieb geackert haben, zog nach sich, dass Ryanair und Wizz-Air die Aufstockung ihrer Sommerflugziele wie gewohnt vornehmen konnten.
Investoren, die sich für einen Regionalflughafen interessieren, sind eher bereit, einen höheren Preis zu zahlen, wenn sich die – nackten – Zahlen bei Passage und Fracht im Steigflug befinden – und wenn sie ein krisenerprobtes, loyales und motiviertes Team vorfinden.