Cochem-Zell

Landkreis bleibt zahlungsfähig: Haushalt teilweise genehmigt

Geldscheine
Der Landkreis Cochem-Zell ist weiter zahlungsfähig nachdem die ADD den Haushalt teilweise genehmigt hat. Foto: Boris Roessler/dpa

„Zunächst einmal bin ich froh, dass die Liquidität des Landkreises sichergestellt bleibt.“ So bewertet Landrätin Anke Beilstein die kurzfristige Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom Dienstagnachmittag.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Die ADD ist damit wenige Stunden vor der ursprünglich für Mittwochmorgen anberaumten Sondersitzung des Kreistages dem ursprünglichen Vorschlag der Landrätin auf Teilgenehmigung der Haushaltssatzung gefolgt, stellt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung fest. Die Entscheidung ist befristet bis zum 30. September dieses Jahres. Landrätin Beilstein hofft, dass bis zum Ablauf der Frist eine Genehmigung des Gesamthaushalts erfolgt.

„Seit meinem Amtsantritt versuche ich gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren, dass die aktuelle Sondersituation Schülerbeförderung/ÖPNV zukünftig für keinen Landkreis in Rheinland-Pfalz mehr finanzierbar ist und von daher auch die Rahmenbedingungen aus Mainz geändert werden müssen. Darüber hinaus haben wir einen umfangreichen eigenen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem wir künftig aus eigener Kraft Haushaltsverbesserungen erreichen wollen.“ Damit liegen der ADD aus Sicht des Kreises alle Grundlagen zu einer abschließenden Entscheidung über den Haushalt vor. Einzig deren Erwartungshaltung, dass man die Kreisumlage erhöhe, wurde nicht erfüllt.

Der Kreistag hatte hierzu in zwei Sitzungen die klare Meinung vertreten, dass es nicht zumutbar sei, die Ortsgemeinden und Städte sowie am Ende die Bürger finanziell weiter zu belasten – zumal die Finanzierungslücke damit nicht zu schließen sei. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen grundlegend geändert werden. Daher hatte der Kreistag mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ebenfalls beschlossen, eine entsprechende Klage gegen das Land zu führen.