Wegen fehlender Baugenehmigung: Vorschriften versalzen das Essen im Hüttchen in Gebhardshain
Von Beate Christ
Damit wenigstens etwas Geld in die Kasse der Gaststätte „Zum Köppel“ fließt, hat Wirt Mario Brucherseifer einen Imbiss in einer Hütte eingerichtet. Doch diese Hütte musste er schließen, weil unter anderem ein Waschbecken und die Baugenehmigung fehlen.Foto: Beate Christ
Ab 13. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen, eine von vielen Lockerungen, die die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch beschlossen hat. Die Freude über diese Nachricht hält sich bei Mario Brucherseifer, Wirt der Gaststätte „Zum Köppel“, aus Gebhardshain allerdings in Grenzen.
Lesezeit: 3 Minuten
Mario Brucherseifer, Wirt der Gaststätte „Zum Köppel“, sieht sich derzeit vor einem Scherbenhaufen seiner beruflichen Existenz stehen. Nicht nur, dass angesichts der Corona-Pandemie nach Karneval in seinem Lokal die Türe verschlossen bleiben musste – auch die Hoffnung, mit einer kleinen Imbisshütte sich wenigstens finanziell über Wasser halten zu können, nahm ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.