Nach Sex mit Schülerin: Disziplinarverfahren gegen Lehrer eingestellt
Nach der einschlägigen Vorschrift des Landesrechts sei das gerichtliche Disziplinarverfahren daraufhin einzustellen – so begründet das Trierer Verwaltungsgericht seine Entscheidnung (Aktenzeichen 3 K 353/12.TR).
Der Hauptschullehrer war Anfang 2007 an einer Schule im Kreis Neuwied ein sexuelles Verhältnis mit einer damals Minderjährigen eingegangen. Hierfür war er vom Landgericht Koblenz Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Im Dezember wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz aufgehoben und der Mann freigesprochen.