Nach sexuellem Übergriff eines Lehrers: CDU will Schüler per Gesetz schützen
Die Politik zog bis dato keine Konsequenz aus den Übergriffen eines Lehrers im Kreis Neuwied.Foto: dpa
Der Fall hat bundesweit Wellen geschlagen und Unverständnis ausgelöst: Ein Vertretungslehrer aus dem Kreis Neuwied, der Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, musste im Dezember 2011 wegen einer Gesetzeslücke freigesprochen werden. Grund: Es bestand kein besonderes Obhutsverhältnis zu Schutzbefohlenen. Denn: Es bestehen höchstrichterliche Zweifel, ob ein solches Obhutsverhältnis besteht, wenn der Lehrer nur aushilfsweise in der Klasse ist.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Vor mehr als einem Jahr und einem Freispruch des Bundesgerichtshofs (2012) in einem Fall einer Schülerin aus Herne hatten Rheinland-Pfalz und Bayern angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative zu erreichen, dass künftig jeder Übergriff an einer Schule strafbar wird. Dies hatte der Mainzer Landtag zuvor auch einstimmig beschlossen.
Justizminister ...
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