Sex mit Schülerin: OLG sieht Schadensersatzpflicht beim Land
Foto: dpa
Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts weisen auf mögliche Ansprüche der Opfereltern bei einer Amtspflichtverletzung des früheren Vertretungslehrers hin. Die Schulbehörde will allerdings nicht für die Verfehlung des Ex-Beamten aus dem Kreis Neuwied aufkommen.
Lesezeit: 2 Minuten
Kreis Neuwied - Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts weisen auf mögliche Ansprüche der Opfereltern bei einer Amtspflichtverletzung des früheren Vertretungslehrers hin. Die Schulbehörde will allerdings nicht für die Verfehlung des Ex-Beamten aus dem Kreis Neuwied aufkommen.
Kreis Neuwied/Koblenz. Muss das Land Rheinland-Pfalz für den finanziellen Schaden aufkommen, den ein Vertretungslehrer aus ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.