Rheinland-Pfalz
RZ-KOMMENTAR: Lücke im Gesetz ist nicht tragbar

Der Fall ließ viele Menschen im Land mit vielen Fragezeichen zurück. Ein Lehrer konnte für ein sexuelles Verhältnis zu einer Schülerin nicht strafrechtlich belangt werden, weil das Mädchen nicht in seine Klasse ging, sondern er nur ab und zu als Vertretungslehrer mit ihr zu tun hatte.

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Rena Lehmann zur Initiative der Länder, Schüler zu schützen Es war ein typischer Fall von Recht, das dem Rechtsempfinden eines jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand widerspricht. Dass die Länder sich nun gemeinsam für eine Gesetzesänderung starkmachen wollen, ist deshalb nur konsequent.

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