Kommunalwahl: Frauenquoten auf Wahllisten verwirren
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Bewerberlisten für die Kommunalwahl am 25. Mai sind für einige Leser „eine Geschichte aus dem Tollhaus“, weil der Verfassungsgerichtshof in einer Eilentscheidung alle Frauenquoten auf den Stimmzetteln verboten hatte – auch die Aufschrift, dass Frauen und Männer nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Wenn die Angaben auf dem Stimmzettel aber eine verbotene staatliche Beeinflussung der Wähler darstellen, müsse dies auch für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge gelten, heißt es. Dort sind die Quoten aber noch zu finden. Ein Bürger aus Remagen meint, dass die Indoktrination vorab noch größer und deshalb ...
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