Neuwied

Neue Steuerberater aus Neuwied: Kammer gratuliert zum Erfolg

Von Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Kammerpräsident Walter Sesterhenn (links) und Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg (rechts) beglückwünschen den frischgebackenen Steuerfachwirt Felix Mönch zur bestandenen Prüfung.
Kammerpräsident Walter Sesterhenn (links) und Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg (rechts) beglückwünschen den frischgebackenen Steuerfachwirt Felix Mönch zur bestandenen Prüfung. Foto: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz / Kristina Schäfer

Erstmals seit 2019 ehrte die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) in diesem Jahr die neu bestellten Steuerberater wieder mit einem feierlichen Festakt.

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Unter ihnen waren auch Christina Merker aus Dürrholz und Felix Mönch aus Neuwied. In Mainz fanden Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg und SBK-Präsident Walter Sesterhenn anerkennende Worte für die insgesamt 61 frischgebackenen Steuerberaterinnen und Steuerberater. Sesterhenn würdigte in seiner Rede deren Beharrlichkeit und Engagement, insbesondere im Zusammenhang mit den hohen Anforderungen, die die Coronakrise seit mehr als zwei Jahren an den Berufsstand stellt: „Es ist allein schon eine anspruchsvolle Aufgabe, solch eine langjährige Fortbildung parallel zum Berufsalltag zu absolvieren. Vor dem Hintergrund der derzeitigen immensen Arbeitsbelastung für die Branche ist dies umso beachtlicher. Sie alle haben nicht nur eine hohe Lernbereitschaft an den Tag gelegt, sondern auch bewiesen, dass Sie in Krisensituationen für Ihre Mandanten zuverlässig da sind und einen kühlen Kopf bewahren. Es erfüllt mich mit Stolz, Sie heute als neue Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.“

Weiterhin betonte Sesterhenn, dass Globalisierung, Digitalisierung und die immer komplizierteren Regelungen des Steuerrechts den Angehörigen des Berufsstandes der Steuerberater vieles abverlangen und sich die Fähigkeiten, die ein Steuerberater für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes mitbringen müsse, über die Jahre stark verändert hätten: „Die Entschlossenheit, sich weiterbilden und entwickeln zu wollen, ist eine der wesentlichen Zukunftseigenschaften für unsere Branche. Die Unternehmen und damit unsere Mandanten stehen vor großen Veränderungen, die selbstverständlich auch der Steuerberater mitträgt. Kommen dann ungeplante Ereignisse hinzu, ist ein zuverlässiger Berater der Rettungsanker, der die nötige Unterstützung leistet.“ So haben die Steuerberater auch in den vergangenen zwei Jahren gezeigt, dass sie in schweren Zeiten bereit sind, zum Wohle der Wirtschaft und Gesellschaft komplexe Sonderaufgaben zu übernehmen und ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn: „Der Bürokratieaufwand, den beispielsweise die verschiedenen Corona-Überbrückungshilfen mit sich brachten, war immens – sowohl für die Unternehmen als auch ihre Berater. Dies gemeinsam durchzustehen und optimistisch nach vorn zu blicken, hat das Bild der Steuerberaterbranche nachhaltig geprägt“, bekräftigt Sesterhenn.

„Die neu bestellten Steuerberaterinnen und Steuerberater nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr und werden zukünftig in einem abwechslungsreichen Berufsfeld tätig sein“, so Dr. Stephan Weinberg. Der Finanzstaatssekretär weiter: „Sie sind nicht nur Ansprechpartnerinnen und -partner für ihre Mandantschaft, sondern agieren auch gesamtgesellschaftlich im Rahmen des Steuerrechtes. Mit Themenkomplexen wie dem Onlinezugangsgesetz und der Steuerberaterplattform stehen ihnen dabei auch nicht-steuerliche Herausforderungen bevor. Ich wünsche allen neu bestellten Steuerberaterinnen und Steuerberatern einen guten Start und für die Zukunft alles Gute.“

Jahrelang hatten die Neubestellten neben ihrem Beruf für Prüfungsgebiete wie steuerliches Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Handelsrecht sowie alle existierenden Steuerarten gelernt. Nach ihrer Bestellung dürfen sie nun die geschützte Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ führen. Die Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung erhalten Absolvierende eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sowie Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte, die sich parallel zur Arbeit in einer Steuerberaterkanzlei auf das schriftliche und mündliche Steuerberaterexamen vorbereiten. Je nach Vorbildung kann dies nach zwei-, drei-, sechs- oder achtjähriger Praxis erfolgen.

Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz