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Lockdown light: So lief der erste Tag in Rheinland-Pfalz

Hinweisschild zur Einhaltung der Corona-Regeln in Mainz
Ein Aufsteller auf dem Mainzer Marktplatz weist auf die Einhaltung der Corona-Regeln hin. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

Tag eins des Teil-Lockdowns in Rheinland-Pfalz: Gaststätten, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Restaurants dürfen aber Essen ausliefern oder zum Abholen anbieten. Auch der Amateur- und Freizeitsport sowie Fitnessstudios müssen bis Ende November eine Pause einlegen. In Rheinland-Pfalz wie auch in den anderen Bundesländern gelten zudem verschärfte Kontaktregeln, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur Menschen aus zwei Haushalten und maximal zehn Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen. Schulen, Kindergärten und alle Geschäfte sind aber anders als im Frühjahr weiter offen. So startete der zweite Teil-Lockdown im Land:

Lesezeit: 2 Minuten
1 Erste Klagen: Das zuständige Verwaltungsgericht in Mainz entschied in einem ersten Verfahren zur neuen Verordnung des Landes, dass eine Tennishalle in Mainz geschlossen bleiben muss. Die Richter wiesen den Eilantrag eines Vereins ab. Der Verein habe nicht ausreichend begründet, warum die Entscheidung im Eilverfahren getroffen werden muss, hieß es. ...