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Koblenz/Simmern

Ein Funken Hoffnung: Die Mittelrheinbrücke kommt – wenigstens auf die Tagesordnung

Von Volker Boch
Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts schien es, als würde Schwung in die seit einem Jahr stillstehende Diskussion um eine Mittelrheinbrücke kommen.
Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts schien es, als würde Schwung in die seit einem Jahr stillstehende Diskussion um eine Mittelrheinbrücke kommen. Foto: dpa

Lichtblick im festgefahrenen Streit um die Mittelrheinbrücke? Durch ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts könnte nach etwa einem Jahr wieder Bewegung in die Sache kommen. Denn der Rhein-Hunsrücker Landrat Marlon Bröhr (CDU) muss die Brücke in seinem Kreistag auf die Tagesordnung setzen. Die Richter gaben der Klage der Fraktionen von Freien Wählern, FDP und SPD Recht. Damit kann die alte Diskussion, wer für die Brücke zuständig ist, noch einmal aufgerollt werden. Das Land sagt, die Brücke soll kommunal sein; Bröhr sagt, das Land sei am Zug. Unsere Zeitung erläutert, wie es zu dem Urteil kam und welche Folgen es haben kann.

Lesezeit: 3 Minuten
1 Der Streitpunkt: Die Fraktionen der Freien Wähler, FDP und SPD wollten im Juni 2017 in der Diskussion um eine Mittelrheinbrücke weiterkommen und in eine sogenannte Raumordnungsplanung starten. Der Antrag der Fraktionen umfasste analog zu einem Beschluss des Kreistages Rhein-Lahn folgende vier Punkte: 1. Der Kreistag Rhein-Hunsrück bekräftigt seinen Wunsch zur ...
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Kommentar: Brücke darf nicht in die nächste Warteschleife

Auf den ersten Blick wirkt der Koblenzer Richterspruch einfach: Landrat Marlon Bröhr muss das Thema Mittelrheinbrücke in seinem Kreistag auf die Tagesordnung setzen. Dies hat er zuletzt rechtswidrig verweigert. Hinter diesem klaren Tenor steckt allerdings eine komplizierte juristische Auseinandersetzung mit der Frage, welche „Vorprüfungs- und Bewertungskompetenzen“ einem Landrat zuzugestehen sind.

Volker Boch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Gericht sieht die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht als klar genug an, sodass es grundsätzlich eine Berufung zugelassen hat. Die entscheidende Frage ist nun, was diese kommunalrechtliche Einschätzung für die Mittelrheinbrücke bedeutet. Wenn das juristische Verfahren in die Berufung getrieben wird, könnte die Brücke in eine weitere Warteschleife geraten. Falls sie irgendwann gebaut werden soll, darf das nicht passieren.

Unstrittig ist für die Verwaltungsrichter, dass Bröhr das Thema nicht hätte von der Tagesordnung streichen dürfen. Diese Aussage ist vor allem ein Signal an den Kreistag Rhein-Hunsrück. Denn dort ist seit Februar 2017 nicht mehr über die Brücke gesprochen worden. Unter Berufung auf die Landkreisordnung hat Bröhr das Thema gezielt blockiert. Nach einem Jahr Schweigen darf der Kreistag nun wieder über die Brücke reden. Es wird mit Spannung erwartet, wie die Debatte am 12. März ausfällt – wenn sie nicht durch eine Berufung erneut verhindert wird.

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