Auf den ersten Blick wirkt der Koblenzer Richterspruch einfach: Landrat Marlon Bröhr muss das Thema Mittelrheinbrücke in seinem Kreistag auf die Tagesordnung setzen. Dies hat er zuletzt rechtswidrig verweigert. Hinter diesem klaren Tenor steckt allerdings eine komplizierte juristische Auseinandersetzung mit der Frage, welche „Vorprüfungs- und Bewertungskompetenzen“ einem Landrat zuzugestehen sind.
Volker Boch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Das Gericht sieht die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht als klar genug an, sodass es grundsätzlich eine Berufung zugelassen hat. Die entscheidende Frage ist nun, was diese kommunalrechtliche Einschätzung für die Mittelrheinbrücke bedeutet. Wenn das juristische Verfahren in die Berufung getrieben wird, könnte die Brücke in eine weitere Warteschleife geraten. Falls sie irgendwann gebaut werden soll, darf das nicht passieren.
Unstrittig ist für die Verwaltungsrichter, dass Bröhr das Thema nicht hätte von der Tagesordnung streichen dürfen. Diese Aussage ist vor allem ein Signal an den Kreistag Rhein-Hunsrück. Denn dort ist seit Februar 2017 nicht mehr über die Brücke gesprochen worden. Unter Berufung auf die Landkreisordnung hat Bröhr das Thema gezielt blockiert. Nach einem Jahr Schweigen darf der Kreistag nun wieder über die Brücke reden. Es wird mit Spannung erwartet, wie die Debatte am 12. März ausfällt – wenn sie nicht durch eine Berufung erneut verhindert wird.