Am sechsten Prozesstag berichtete auch ein Beamter der Kriminalpolizei über die Verhöre des Angeklagten Ruslan B. und dessen Ex-Freundin sowie über die Ermittlungen.
In wesentlichen Teilen deckten sich die Aussagen des Beamten mit dem Geständnis, das B. zu Beginn der Verhandlung abgegeben hatte, den Aussagen der Ex-Freundin vor Gericht und mit der Anklage der Staatsanwaltschaft (die RZ berichtete). Demnach fuhr B. in der Nacht zum 7. September 2013 den Fluchtwagen, während sein Mitangeklagter Marat O. die tödlichen Schüsse auf den Discobetreiber abfeuerte. Danach lieferte B. Marat O. irgendwo an der französischen Grenze ab, fuhr nach Frankfurt, stellte den Wagen ab und stieg in ein Taxi nach Bad Ems, wo seine Freundin auf ihn wartete. Später beauftragte er einen Freund damit, den Wagen außer Landes zu schaffen. Der Wagen wurde später in Litauen sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht, wie der Kripobeamte mitteilte. Mehr allerdings nicht. Der Frage, wie der damalige Besitzer an den Wagen gekommen ist, ging man nicht nach. Auch wo Marat O. nach der Tat abgesetzt wurde, konnte bislang nicht rekonstruiert werden. Die Freundin von Marat O. wurde ebenfalls verhört – in Moskau. Sie teilte den Beamten mit, dass sie im September 2013 mit O. einen Städtetrip nach Frankfurt unternommen hatte und dass sie mit diesem noch über ein Mobiltelefon in Kontakt stehe. Das Kuriose: Zu diesem Zeitpunkt saß O. schon im Gefängnis, hätte also gar kein Mobiltelefon nutzen dürfen. Nachgegangen ist man der Sache aber anscheinend nicht. Auch Marat O. wurde von der Kripo in Lettland, wo er und B. wegen eines Zollvergehens einsaßen, verhört. Zu diesem Gespräch wurde der Kripobeamte vor Gericht aber nicht befragt. vos