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Hanfanbau: Bewährung für „Hobbygärtner“ – Diezer Gericht sieht Sonderfall

Von Thorsten Kunz
Den Fall eines 43-Jährigen aus dem Rhein-Lahn-Kreis, der selbst Hanf anbaute, wertete das Schöffengericht als Ausnahmefall. Foto: dpa/Fabian Sommer
Den Fall eines 43-Jährigen aus dem Rhein-Lahn-Kreis, der selbst Hanf anbaute, wertete das Schöffengericht als Ausnahmefall. Foto: dpa/Fabian Sommer

Obwohl er mindestens eineinhalb Jahre Hanfpflanzen angebaut und Marihuana konsumiert sowie bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2021 eine nicht geringe Menge davon bei sich zu Hause gelagert hatte, wurde ein 43-Jähriger aus dem Rhein-Lahn-Kreis vor dem Diezer Schöffengericht jetzt mit einem Jahr auf Bewährung zu einer verhältnismäßig milden Strafe verurteilt.

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Ausschlaggebend war, dass das Gericht um den Vorsitzenden Richter Dr. Dennis Graf „einen ganz besonderen Ausnahmefall“ ausgemacht hatte. Angeklagter schlittert nach einem Überfall in eine Lebenskrise Im Mittelpunkt stand eine recht ungewöhnliche Kranken- und Leidensgeschichte. Nach Schulabschluss, erfolgreicher Ausbildung und einer ersten Festanstellung wurde der damals 21-Jährige Opfer eines Überfalls. In der ...