Die Bewirtung erfolgt ausschließlich an Tischen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Das heißt: kein Theken- oder Barbetrieb.
Der Abstand von Stuhl zu Stuhl sowie zwischen den Tischen muss mindestens anderthalb Meter betragen. Dieser Mindestabstand ist auch bei allen anderen Gelegenheiten möglichst einzuhalten. Gäste dürfen Tische nicht eigenständig aufsuchen – sie werden zugewiesen. Ferner ist eine Platzreservierung vorgesehen. Doch auch eine spontane Anmeldung ist möglich: Kontaktdaten wie Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer sind anzugeben.
Dieses Prozedere dient der Kontaktverfolgung im Falle einer Ansteckung. Die Herausgabe der Daten ist nur an das Gesundheitsamt gestattet. Nach einem Monat hat der Gastwirt die Daten zu löschen. Die Anmeldung vor Ort darf nicht zu Ansammlungen führen: Der Zutrittsbereich muss durch Markierungen durchorganisiert sein. Die erlaubten Öffnungszeiten: 6 Uhr morgens bis 22 Uhr – ausnahmslos. Es gilt keine Maskenpflicht an den Tischen für die Gäste. Sobald sie sich aber in der Gaststätte bewegen, müssen sie eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
Für Mitarbeiter der Gaststätte gilt bei Kontakten mit Gästen Maskenpflicht: Dies ist immer dann der Fall, wenn der Abstand von anderthalb Metern unterschritten wird. Diese Regelungen gelten auch im Außenbereich. Grundsätzlich gibt es keine Maximalzahl in Sachen Gäste. Die Aufstellung der Tische mit den Abständen zwischen den Stuhlrücken begrenzt die Möglichkeiten jedoch – vor allem im Innenbereich.
Für den Außenbereich indes ist eine Erweiterung auf benachbarte Grundstücke – mit Erlaubnis der Eigentümer und unter Beachtung weiterer Vorschriften – vorgesehen, um die zum Betrieb gestatteten Außentische betreiben zu können. Die übliche Art der Reinigung von Gläsern im Spülbecken ist nicht länger möglich. Für gebrauchte Gläser und Besteck muss eine Spülmaschine eingesetzt werden, die bei 60 Grad säubert. lör