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Koblenz

Alt-OB führt Thüga-Einkünfte nicht ab: Fordert die Stadt Geld ein, obwohl es eine Genehmigung dafür gab?

Von Peter Karges
Der frühere Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (hier bei seiner Verabschiedung 2018) hat Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga nicht an die Stadtkasse abgeführt, hatte allerdings auch eine offizielle Genehmigung dafür. Muss das Geld nun zurückgezahlt werden?
Der frühere Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (hier bei seiner Verabschiedung 2018) hat Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga nicht an die Stadtkasse abgeführt, hatte allerdings auch eine offizielle Genehmigung dafür. Muss das Geld nun zurückgezahlt werden? Foto: Sascha Ditscher (Archiv)

Über die Nebeneinkünfte des ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig wird auch gut ein Jahr nach dessen Pensionierung diskutiert. In der jüngsten Ratssitzung hat die CDU den Antrag gestellt, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier aufzufordern, ihre Verwaltungsakte hinsichtlich der Thüga-Nebentätigkeit des ehemaligen Oberbürgermeisters zu widerrufen oder zurückzunehmen.

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Hintergrund des Antrags: Als Mitglied des Aufsichtsrats und des Beirats des Energiedienstleisters Thüga erhielt Joachim Hofmann-Göttig (SPD) über Jahre finanzielle Vergütungen, nach Recherchen des SWR insgesamt mutmaßlich 130.000 Euro oder mehr. Diese Einkünfte zeigte Hofmann-Göttig immer wieder ordnungsgemäß bei der Aufsichtsbehörde ADD an. Ebenso verfuhren acht weitere Stadtchefs aus Rheinland-Pfalz, ...