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Koblenz

Urteil im Streit um Pension des Ex-Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig ist rechtskräftig: Land muss Abfindung an Koblenz zahlen

Von Ursula Samary
2018 ging Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig in den Ruhestand (hier bei seiner Verabschiedung in Koblenz). Über die Frage, wer seine Pension zahlen muss, hat das Verwaltungsgericht entschieden. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
2018 ging Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig in den Ruhestand (hier bei seiner Verabschiedung in Koblenz). Über die Frage, wer seine Pension zahlen muss, hat das Verwaltungsgericht entschieden. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)

Das Urteil im Streit um die Pension des Koblenzer Ex-Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig (SPD) ist rechtskräftig. Das Land Rheinland-Pfalz muss der Stadt Koblenz eine Abfindung in Höhe von gut 700.000 Euro zahlen. Die Regierung legte gegen das Urteil von Anfang Dezember keine Rechtsmittel ein, wie das Verwaltungsgericht Koblenz auf Anfrage erklärte.

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Die Stadt hat sich damit erfolgreich dagegen gewehrt, dass die Staatskanzlei den Löwenanteil der Pensionslast auf sie abwälzt, obwohl Hofmann-Göttig lediglich acht Jahre Oberbürgermeister, aber 19 Jahre lang als Staatssekretär fürs Land tätig war. Der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte Hofmann-Göttig 2010 unmittelbar vor dem Amtsantritt in Koblenz in ...