Nebeneinkünfte von Joachim Hofmann-Göttig: Muss der frühere OB im Nachhinein noch an die Stadt zahlen?
Von Stephanie Mersmann
Der frühere Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (hier bei seiner Verabschiedung 2018) hat Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga nicht an die Stadtkasse abgeführt. Dafür hatte er auch eine offizielle Genehmigung – doch die wurde fälschlicherweise erteilt.Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Die Einkünfte des früheren Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig sorgen wieder für Schlagzeilen. Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga hat er nicht an die Stadtkasse abgeführt. Dafür hatte er auch eine offizielle Genehmigung – doch die wurde fälschlicherweise erteilt.
Lesezeit: 3 Minuten
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