Landrat Marlon Bröhr lässt also die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Oberverwaltungsgericht überprüfen. Hat das jemanden überrascht? In der Presse stand zu lesen: „Landrat verliert Prozess“. Das entscheidende Wort dieses Satzes steht dabei in der Mitte.
Am Freitag bekräftigte Marlon Bröhr unbeirrt seine Sicht der Dinge. Er erhofft sich vom OVG eine Klärung der Frage, wer für Einleitung und Beauftragung eines Raumordnungsverfahrens zuständig ist. Aus seiner Sicht legitim, aber das war überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlung beim Verwaltungsgericht, sondern die Zulassung beziehungsweise Ablehnung eines Tagesordnungspunktes.
Bröhrs weiteres Vorgehen, bei der nächsten Kreistagssitzung die Frage zu stellen, ob die Mehrheit des Kreistages überhaupt eine kommunale Brücke will, ist geschickt. Es wäre der weiterführende Antrag.
Zunächst stimmt der Kreistag darüber ab, ob er eine kommunale Brücke will. Stimmt das Gremium mit Nein, ist die Abstimmung über finanzielle Beteiligung des Kreises am Raumordnungsverfahren hinfällig. Das entspräche Bröhrs Sicht der Dinge von Beginn an.
Unterm Strich hätte der Landrat sich durchgesetzt und – gewonnen. Müßig ist dabei, ob man den Kreistag schon längst und ohne Rechtsstreit hätte mit der Frage konfrontieren müssen, ob er eine kommunale Brücke will. Wichtiger ist: In Sachen Mittelrheinbrücke sind wir keinen Schritt weiter. Chance vertan!
E-Mail: thomas.torkler@rhein-zeitung.net