Westerwaldkreis

Verband kritisiert Plan für Westerwälder Seenplatte als „unzureichend“ – Wollte Behörde Kosten sparen?

Der Haidenweiher im Herbst: Das Gewässer ist Teil der Westerwälder Seenplatte.
Der Haidenweiher im Herbst: Das Gewässer ist Teil der Westerwälder Seenplatte. Foto: Harry Neumann

Um die Westerwälder Seenplatte ist eine kontroverse Diskussion entbrannt. Der Verband Naturschutzinitiative übt nun Kritik an der Struktur- und Genehmigungsdirektion in Koblenz. Der Vorwurf: Hat die Behörde bei ihren den Recherchen geschludert?

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Der Verband Naturschutzinitiative (NI) kritisiert den Bewirtschaftungsplan (BWP) für die Westerwälder Seenplatte, den die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kürzlich offengelegt hat. Die NI bemängelt, dass der fachliche Umfang des Plans im Wesentlichen auf unzureichende Recherchen zurückzuführen sei, so der Umweltverband in einer Pressemitteilung.

Wie die NI ausführt, sind für alle in Deutschland ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete nach Vorgaben der EU Managementpläne beziehungsweise Bewirtschaftungspläne zu erstellen. Das FFH-Gebiet Westerwälder Seenplatte sei für den seltenen Lebensraumtyp der nährstoffarmen, periodisch trockenfallenden Stillgewässer von landesweiter Bedeutung.

Erhebung in mehreren Jahren?

„In Abhängigkeit des Trockenfallens der Gewässer bilden sich kurzlebige und niedrig-wüchsige Pflanzengesellschaften auf den trockengefallenen Teichböden aus“, informiert der Verband. Eine Erfassung des wertbestimmenden Gewässertyps sei damit nur bei Trockenfallen des Gewässers möglich. „Da pro Jahr nur eine Auswahl an Teichen abgelassen wird und dabei je nach Ablasszeitpunkt unterschiedliche Aspekte entstehen, hätte man hier mehrjährige Untersuchungen durchführen müssen. Hilfreich wäre es auch gewesen, eine umfangreiche Recherche bei Personen und Institutionen durchzuführen, die sich schon floristisch und vegetationskundlich mit dem Gebiet beschäftigt haben“, erklärt Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Er verweist zudem darauf, dass es verschiedene Planungen und Veröffentlichungen sowie eine Arbeit an der Universität Koblenz gegeben habe, die eine andere Situation aufgezeichnet hätten. Die NI vermutet, „dass sich die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord mit Hinweis auf die Biotopkartierung von 2006 die Kosten für eine aktuelle Erhebung und Recherche sparen wollte“. Und weiter schreibt sie: „Auch aufgrund des Alters dieser Erhebung und dass die Landesbiotopkartierung nur eine Kurzzeitbegehung ist, gibt diese für den bedeutendsten Lebensraumtyp der Teichbodenvegetation nicht hinreichende Aussagen“, so Immo Vollmer weiter.

„Mangelhaftes Grundlagenwissen”

Vor diesem Hintergrund fordert die NI eine neue, dem Artenvorkommen angepasste Erfassung in den Zeiten der Trockenfallung der Gewässer. „Aus diesem mangelhaften Grundlagenwissen heraus ergibt sich eine defizitäre Planung. Weitere Arten und Lebensraumtypen, für die das FFH-Gebiet ausdrücklich da sein soll, werden nach unserer Auffassung auch nur unzureichend diskutiert. Insgesamt kommt es somit dazu, dass die Maßnahmenableitung unbefriedigend oder teils zu unverbindlich ist“, so der Verband.

Neben diesen aus Sicht der NI fachlichen Mängeln hält sie die Einbeziehung aller zur Seenplatte gehörigen Seen in den Bewirtschaftungsplan für erforderlich. Das FFH-Gebiet umfasst nämlich nicht den gesamten Verbund. Doch komplexe Schutzanforderungen seien im Verbund möglichst vieler Gewässer besser zu gewährleisten. So werde es im Naturschutzmanagement bereits praktiziert.

Wunsch nach Verbindlichkeit

Abschließend stellt die NI klar: „Wir kritisieren nicht das engagierte Naturschutzmanagement an der Westerwälder Seenplatte. Aber gute Planungen sind kein entbehrlicher Formalismus. Sie legen verbindliche Ziele fest, an denen das Erreichte gemessen werden kann. Nur so ermöglichen sie auch eine Effizienzkontrolle der eingesetzten Arbeit. Nichts Anderes fordert auch die EU: nämlich den Naturschutz als verbindliche Aufgabe ernst zu nehmen“, ergänzt der NI-Landesvorsitzende Harry Neumann.

So reagiert die SGD Nord
Die SGD Nord hat auf die Kritik Folgendes mitgeteilt: „Mit dem Übergang der Westerwälder Seenplatte in das Eigentum der Nabu-Stiftung Nationales Naturerbe hat sich eine hervorragende Ausgangslage für die Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen ergeben.”

Weiter heißt es: „In einer Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Nabu-Stiftung wurde der Rahmen für die Maßnahmenumsetzung von wasserbaulichen Maßnahmen und Maßnahmen zum Erreichen der Natura 2000-Ziele festgelegt. [...] Zwischenzeitlich wurden auch bereits einige Maßnahmen umgesetzt.

Die Artkartierungen der Stiftung werden sukzessive bei Fortschreibung des Bewirtschaftungsplanes übernommen. Konkret bedeutet dies, dass der Bewirtschaftungsplan fortgeschrieben und aktuell gehalten wird. Das Schreiben der NI liegt der SGD Nord vor und wird bei der Fertigstellung des Bewirtschaftungsplanes berücksichtigt.“