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Hahnstätten

Etat für Hahnstätten: Freie Finanzspitze sorgt für etwas Entlastung

Von Uli Pohl
Geschenke liegen zwar nicht unterm Weihnachtsbaum am Rathaus der Ortsgemeinde, doch lässt der Haushalt von Hahnstätten die Ratsmitglieder dank einer freien Finanzspitze etwas beruhigter ins neue Jahr blicken.  Foto: Uli Pohl
Geschenke liegen zwar nicht unterm Weihnachtsbaum am Rathaus der Ortsgemeinde, doch lässt der Haushalt von Hahnstätten die Ratsmitglieder dank einer freien Finanzspitze etwas beruhigter ins neue Jahr blicken. Foto: Uli Pohl

„Wir haben in den vergangenen Jahren solide gewirtschaftet. Wir haben gezielt investiert und können weiter in unseren Ort investieren.“ So fasste Jürgen Entenmann (FWG) die Aussprache zum Haushalt der Ortsgemeinde Hahnstätten im Gemeinderat zusammen. Dennoch sei die aktuelle Entwicklung nicht vorherzusehen, da zu viele Faktoren wie die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven offen seien.

Lesezeit: 2 Minuten
„Wir haben eine freie Finanzspitze. Das ist gut, doch bei den anstehenden umfangreichen Investitionen ist die Lage trügerisch“, ergänzte Rainer Bach von der SPD-Fraktion. Zum Jahresende 2022 liegen die liquiden Mittel der Ortsgemeinde bei rund 2,3 Millionen Euro. Dem gegenüber steht jedoch ein Schuldenstand von rund 2,5 Millionen Euro, der ...
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„Kleiner Variante“ für Ausbau Breitenplatz zugestimmt

Nach langer Diskussion in mehreren Gremien hat sich der Rat nun für die „kleine Variante“ zum Ausbau des Breitenplatzes ausgesprochen und die Ausschreibung auf den Weg gebracht. Der Platz soll im kommenden Jahr im Zuge der Sanierung der Pitzgasse neu gestaltet werden. Die Kosten für die Gestaltung des Platzes betragen rund 60.000 Euro.

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Entwicklung des Haushalts für 2023

Im Entwurf für den Etat 2023 steigen die Einnahmen aus Einkommenssteueranteilen im Vergleich zum Vorjahr an. Dies trifft auch auf die Ausgleichleistung sowie die Umsatzsteueranteile zu. Die übrigen Einnahmen aus Grundsteuer A und Hundesteuer bleiben gleich, die Einnahmen aus der Grundsteuer B steigen um rund 86.700 Euro durch das Anheben des Hebesatzes.

Aufgrund des neuen Landesfinanzausgleichgesetztes generiert die Ortsgemeinde keine Einnahmen mehr aus der Schlüsselzuweisung B, allerdings bekommt sie als Stationierungsgemeinde eine Zuweisung von etwa 221.000 Euro. Die höhere Steuerkraft führt dazu, dass sie über dem Schwellenwert liegt und die Gemeinde somit keine Erträge aus Schlüsselzuweisung A generiert. Dies bewirkt eine Erhöhung der Umlagegrundzahl, was für die Gemeinde zu höheren Umlagen an die VG Aar-Einrich und den Rhein-Lahn-Kreis nach sich zieht. red

Rhein-Lahn-Zeitung
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