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Limburg-Weilburg

Eigene Corona-Prämie? So belohnt das Kreiskrankenhaus Weilburg seine Mitarbeiter

Von Jürgen Vetter
Sascha Henrich, stellvertretender Leiter der Anästhesie- und Intensivpflege am Kreiskrankenhaus Weilburg, bereitet ein Beatmungsgerät für den Einsatz vor.
Sascha Henrich, stellvertretender Leiter der Anästhesie- und Intensivpflege am Kreiskrankenhaus Weilburg, bereitet ein Beatmungsgerät für den Einsatz vor. Foto: Jürgen Vetter

Alle Mitarbeiter, die im Kreiskrankenhaus Weilburg durch die Pandemie vor zusätzliche Herausforderungen und Erschwernisse gestellt werden, sollen neben Lob auch eine finanzielle Anerkennung bekommen. Damit diese Bonuszahlung nicht zu klein ausfällt und auch wirklich alle Beteiligten erreicht, wird jetzt der Rahmen für eine Sonderzahlung ausgearbeitet.

Lesezeit: 3 Minuten
„Wir legen großen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter, die physisch oder psychisch erhöhten Belastungen ausgesetzt waren oder sind, eine Sonderzahlung erhalten – egal ob Arzt, Pflegekraft oder Reinigungskraft“, sagt Krankenhausgeschäftsführer Peter Schermuly und geht damit auf einen wichtigen Beweggrund für diese Initiative ein. Denn ursprünglich hatte der Bund ja angekündigt, es ...
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Regelung für den vom Bund finanzierten Pflegebonus

Auf Anregung des Gesundheits- und des Arbeitsministeriums hat der Bundestag im Mai 2020 ein Maßnahmenpaket zur Corona-Lage verabschiedet, das auch einen Pflegebonus beinhaltet, der jedoch nur für die Altenpflege gilt.

Der Bundestagsbeschluss sah vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege im vergangenen Jahr eine nach Arbeitszeit und Tätigkeit gestaffelte Prämie von bis zu 1000 Euro bekommen konnten. Die Höhe dieser Einmalzahlung sollte sich nach Funktion und Arbeitszeit der Pflegepersonen richten.

Die Bundesländer oder auch die Arbeitgeber können den Bonus auf bis zu 1500 Euro aufstocken, die steuerfrei bleiben würden. Ausgezahlt werden sollte der Pflegebonus ab Juli 2020.

Zur Begründung sagte das Gesundheitsministerium, Gehälter in der Altenpflege seien „noch nicht so hoch“ wie in Krankenhäusern, weshalb deren Mitarbeiter ausgeschlossen würden.

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