Plus
Rhein-Lahn

Sondersitzung des Kreistags: Wieder einmal um den Kern des Lebenshilfeskandals herumgeredet

Von Michael Stoll
_mg_4828
Waren kriminelle Machenschaften bekannt? Foto: Carlo Rosenkranz/Archiv

Wenn der Kreistag auf offener Bühne über den Themenkomplex Lebenshilfe und die Rolle von Ex-Landrat Frank Puchtler diskutiert, dann gleicht das im besten Fall einem Spagat, meist aber einem Eiertanz.

Lesezeit: 4 Minuten
Weil eben die Kernfragen wegen des laufenden Disziplinarverfahrens gegen Puchtler nicht öffentlich und offen angesprochen werden dürfen – warum also trotz Warnungen vor Unregelmäßigkeiten bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn weiter Zuschüsse gezahlt wurden, welche Rolle dabei der frühere Verwaltungschef spielte und ob beziehungsweise wie hoch dadurch ein Schaden für den Kreis ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Land greift bei Nachweisen für Personalkosten für Kitas durch

In einem längeren Exkurs informierte die Verwaltung den Kreistag in der jüngsten Sitzung über das Finanzierungssystem für Kindertagesstätten. Kurz gesagt: Land und Kreis sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Trägern von Kitas Zuschüsse zu den Personalkosten zu zahlen. Diese werden dreimal jährlich vom Land an den Kreis und von diesem wiederum an die Träger überwiesen.

Nach Jahresende sind die Träger aller zurzeit 87 Kitas im Rhein-Lahn-Kreis dazu verpflichtet, einen Einzelverwendungsnachweis über den tatsächlichen Personaleinsatz und die Kosten bei der Verwaltung vorzulegen, diese prüft die Korrektheit, und sobald die Einzelnachweise aller Träger gesammelt sind, geht ein Gesamtverwendungsnachweis ans Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort wird alles wiederum überprüft und im besten Falle genehmigt.

Allerdings können die Gesamtverwendungsnachweise des Öfteren erst nach Fristsetzung, manchmal auch erst Jahre später, nach Mainz geschickt werden, weil noch Nachweise einzelner Träger fehlen. Dem will das Land in Zukunft einen Riegel vorschieben: Träger, die bis zum 31. Dezember des Folgejahres keinen Nachweis über ihre Personalkosten vorgelegt haben, laufen dann ernsthaft Gefahr, kein Geld vom Land zu bekommen. Es wird also sanktioniert. ms

Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn
Rhein-Lahn-Zeitung Bad Ems
Meistgelesene Artikel