In einem längeren Exkurs informierte die Verwaltung den Kreistag in der jüngsten Sitzung über das Finanzierungssystem für Kindertagesstätten. Kurz gesagt: Land und Kreis sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Trägern von Kitas Zuschüsse zu den Personalkosten zu zahlen. Diese werden dreimal jährlich vom Land an den Kreis und von diesem wiederum an die Träger überwiesen.
Nach Jahresende sind die Träger aller zurzeit 87 Kitas im Rhein-Lahn-Kreis dazu verpflichtet, einen Einzelverwendungsnachweis über den tatsächlichen Personaleinsatz und die Kosten bei der Verwaltung vorzulegen, diese prüft die Korrektheit, und sobald die Einzelnachweise aller Träger gesammelt sind, geht ein Gesamtverwendungsnachweis ans Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort wird alles wiederum überprüft und im besten Falle genehmigt.
Allerdings können die Gesamtverwendungsnachweise des Öfteren erst nach Fristsetzung, manchmal auch erst Jahre später, nach Mainz geschickt werden, weil noch Nachweise einzelner Träger fehlen. Dem will das Land in Zukunft einen Riegel vorschieben: Träger, die bis zum 31. Dezember des Folgejahres keinen Nachweis über ihre Personalkosten vorgelegt haben, laufen dann ernsthaft Gefahr, kein Geld vom Land zu bekommen. Es wird also sanktioniert. ms