Rhein-Lahn

Im Fall Puchtler: Landrat Denninghoff verteidigt Rechtsamtleiter Fuchs

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Frank Puchtler Foto: Sascha Ditscher

„Der leitende staatliche Beamte Harald Fuchs hat rechtlich und dienstlich im Zusammenhang mit der Zahlung von Herrn Puchtler korrekte Arbeit geleistet.“ Mit dieser Klarstellung reagiert Behördenleiter Landrat Jörg Denninghoff in einer Mitteilung auf Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Carsten Göller gegenüber unserer Zeitung.

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Dort hatte Göller gesagt, dass Fuchs die erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram bei der Zahlung von Landrat a.D. Frank Puchtler hätte „in das Vertrauen ziehen müssen“. Gleiches gilt für ähnliche Aussagen anderer Fraktionen.

Damit stellt sich der Behördenchef vor seinen leitenden Verwaltungsmitarbeitenden Fuchs und weist Mutmaßungen über eventuelles Fehlverhalten entschieden zurück. „Bestätigt wird das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln von Fuchs auch von Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Dazert von der Kanzlei Martini Mogg Vogt aus Koblenz“, so der Landrat.

Der Fachanwalt stellt in einem Rechtsgutachten klar, dass der leitende staatliche Beamte Fuchs und die Verwaltungsmitarbeitenden korrekt gehandelt hätten. Zum einen seien sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, bei der Annahme der Zahlung von Puchtler aktiv mitzuwirken, um einen finanziellen Schaden vom Kreis abzuwenden. Zum anderen seien laut der Mitteilung von den Mitarbeitenden keine Informationspflichten verletzt worden.

Puchtler selbst war zum damaligen Zeitpunkt zuständiger Dienstvorgesetzter gegenüber Fuchs und den einbezogenen Verwaltungsmitarbeitenden. Die ehrenamtliche erste Kreisbeigeordnete Bertram sei keine ständige Vertreterin des Landrats, sondern nur Abwesenheitsvertreterin im Urlaubs-, Krankheits- und Verhinderungsfall. Mit der Erkrankung von Landrat a.D. Puchtler im März 2022 übernahm die erste Kreisbeigeordnete Bertram die Vertretung. Erst ab diesem Zeitpunkt habe sie informiert werden müssen, was durch Fuchs auch unverzüglich geschehen sei. Dazert stellt in seinem Gutachten ebenfalls klar, dass die Ausgleichzahlung von Puchtler keine Spende oder Schenkung an den Kreis gewesen sei. red