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Mainz

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen stammt von der Europäischen Union (EU). Seit 1999 schreibt die so genannte EU-Luftqualitätsrichtlinie eine Senkung der Feinstaubbelastung vor.

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Mainz - Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen stammt von der Europäischen Union (EU). Seit 1999 schreibt die so genannte EU-Luftqualitätsrichtlinie eine Senkung der Feinstaubbelastung vor. In mehreren deutschen Großstädten, darunter München, dortmund, Cottbus, Bremen und Berlin, wurden bis vor einigen Jahren häufig Überschreitungen der Feinstaubgrenzen gemessen. Für die ...