Frischfleisch: An der Fleischtheke

Die Herkunft von Fleisch, das frisch als lose Ware in der Metzgerei oder im Supermarkt verkauft wird, muss bisher nicht gekennzeichnet werden. Einzige Ausnahme ist Rindfleisch: Hier ist seit der BSE-Krise ein Herkunftsnachweis Pflicht.

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Mit ihrer neuen Lebensmittelinformationsverordnung will die Europäische Union den Herkunftsnachweis auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch einführen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage, über die sich die Mitgliedstaaten noch einigen müssen, ist für kommenden Herbst geplant. Weitere Fleischsorten sollen folgen.

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Tierart gibt es für lose verkaufte Fleischerzeugnisse wie Wurst bislang nicht. Wird eine Tierart angegeben, beispielsweise „Puten-Salami“, muss aber sichergestellt sein, dass diese Angabe auch zutrifft.

nim