Rückverfolgung: Bei der Schlachtung müssen die Ohrmarken entfernt werden
im Zerlegebetrieb werden einzelne Teilstücke zu Chargen zusammengefasst. So lässt sich zurückverfolgen, von welchem Landwirt sie stammen, jedoch nicht, von welchem Tier.
Zur Qualitätssicherung und um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, setzen aber immer mehr Schlacht- und Zerlegebetriebe auf individuelle Kennzeichnungssysteme, die eine Rückverfolgung bis hin zum Einzeltier ermöglichen.
nim