Gesetzeslage: Kennzeichnung weist Lücken auf

Verbraucherschützer bemängeln, dass die derzeitige Kennzeichnungspflicht für Fleisch zu viele Leerstellen lässt. Das trifft vor allem zu, wenn das Fleisch verarbeitet wurde: Dann braucht das Herkunftsland nicht angegeben zu werden. Und als verarbeitet gilt ein Stück Fleisch bereits, sobald ihm eine Prise Salz beigefügt wurde.

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Ein Schelm, der Böses dabei denkt ... Auch wer sich dafür interessiert, aus welcher Haltungsform das Tier auf seinem Teller stammt, wird darüber oft im Dunkeln gelassen. Leicht lesbare Codes wie etwa auf Eierverpackungen gibt es nicht. Lediglich das Bio- Siegel lässt eindeutige Rückschlüsse auf die Haltungsart zu. Ob Fleisch oder Milch von den Nachfahren geklonter Tiere stammt, kann der Käufer derzeit ebenfalls nicht erkennen.

Ein Vorstoß zur Kennzeichnung scheiterte vor zwei Jahren am EUParlament.

nim