KriminalitätNach der Flucht von Sergej Bekker aus der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach stellen sich viele Fragen

In der Fachklinik nachgefragt: Wieso darf ein Mörder frei herumlaufen?
Die Klinik Nette-Gut in Weißenthurm, die zur Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach gehört, ist die am höchsten gesicherte Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz. Hier werden Straftäter untergebracht, die zum Tatzeitpunkt eine psychische Störung oder Abhängigkeitserkrankung haben. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Die Geschichte klingt unfassbar: Ein junger Mann tötet seinen Vater mit einem Beil. Weil die Tat im Wahn geschieht, kommt er nicht ins Gefängnis, sondern in eine forensische Klinik – aus der er sich nach mehr als zehn Jahren während eines angeblichen Arztbesuches absetzt. Wie kann so etwas passieren? Und warum hatte Sergej B., inzwischen 34 Jahre alt, überhaupt regelmäßig Freigang, durfte unbegleitet zur Arbeit und sogar zum Arzt gehen? Wir haben bei der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach, in der der Deutschrusse untergebracht war, nachgefragt.

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Dass B. nach dem Mord an seinem Vater nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, lag an seinem Geisteszustand. Damals wurde bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft damals keine Anklage, sondern beantragte, ihn in einer Psychiatrie unterzubringen.

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