Landkreistag: Keine Brücke auf dem Rücken der Kommunen
Nach der Prognose des Geschäftsführenden Direktors beim Landkreistag, Ernst Beucher, ist – auch mit Blick auf die Moselufer – eigentlich nur eine Bewertung des Rechnungshofs möglich: Die Mittelrheinbrücke kann nur eine Landesstraße sein, weil sie nicht nur zwei Ufer und Kreise, sondern auch die Räume von Taunus und Hunsrück verbindet. Daher könne die Regierung nicht nur darauf schauen, dass täglich vielleicht nur etwa 7000 Wagen über die Brücke rollen würden. Aus Beuchers Sicht wäre es dann „eine rein politische Entscheidung“ der Ampelkoalition, welche Priorität sie der Brücke im Landesstraßenprogramm gibt, für das sie bis 2021 insgesamt 600 Millionen Euro vereinbart hat.
Wenn aber die Regierung die Brücke weiter als kommunales Projekt einstufe, muss sie – so die Forderung des Landkreistages und aller kommunalen Spitzenverbände – das jährliche Fördervolumen für die Kreisstraßen auch deutlich aufstocken. Denn ein Planungs- und Bauvolumen von geschätzten 46 Millionen Euro, die die Brücke nach jetzigem Stand kosten soll, entspreche dem kompletten Jahreskontingent, das das Land für die Kreisstraßen bereitstelle. Dies reiche ohnehin nur dafür aus, schlimmste Straßenschäden zu beseitigen oder dringend notwendige Umgehungen in Angriff zu nehmen. Die Spitzenverbände sind sich einig, dass das Land seine Finanzverantwortung für wichtige raumbedeutsame Investitionen keinesfalls auf auf die klammen Kommunen abwälzen kann. Fazit: So oder so wird der Verteilungskampf ums Geld für die Infrastruktur härter. us