Hells-Angels-Prozess: Doch „nur“ Totschlag und kein Mord?
Das Beste kam für den Angeklagten Karl-Heinz B. zum Schluss des Verhandlungstages. Richter Bock gab den Hinweis ab, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags infrage kommt – nicht nur wegen Mordes.