Ein Mitglied des Gremium MC aus Ludwigshafen muss seine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen abgeben – und damit auch die Schießeisen selbst. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bescheinigte der Rockergruppierung eine „Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn“.