Gemeindeordnung schreibt baldige Neuwahlen vor
Die Amtszeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht der Dauer der Wahlzeit des Gemeinderats – fünf Jahre. Für den Fall, dass ein gewählter ehrenamtlicher Ortschef vor dem Ende der Amtszeit verstirbt, sieht die Gemeindeordnung vor, dass die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde innerhalb einer Frist von drei Monaten einen Nachfolger wählen. Sollte sich kein Kandidat finden, der sich um das Amt des Ortsbürgermeisters bewirbt, findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall muss der Ortsgemeinderat spätestens acht Wochen nach der ausgefallenen Wahl einen neuen Ortschef wählen.
In beiden Fällen wird der neue Ortsbürgermeister Nickenichs lediglich einige Monate im Amt bleiben: Seine Amtszeit endet laut Gemeindeordnung mit der nächsten Kommunalwahl – dann nämlich wenn auch der Gemeinderat neu gewählt wird. Der genaue Termin für die nächsten Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz steht noch nicht fest, wird aber im Frühjahr 2019 liegen. Auch die Nickenicher werden dann wieder einen neuen Ortsbürgermeister wählen. mko