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Limburg

Wenn Amazon „einfach so“ Geld will: Limburger erhält betrügerische „Zahlungserinnerung”

Von Stefan Dickmann
Wenn man nichts bestellt hat, aber von Amazon an eine ausstehende Zahlung erinnert wird, ist das Betrug.
Wenn man nichts bestellt hat, aber von Amazon an eine ausstehende Zahlung erinnert wird, ist das Betrug. Foto: Stefan Dickmann

Neulich bekam ich Post von Amazon. Keine E-Mail, sondern einen echten Brief. Das Unternehmen, bei dem ich überwiegend Schallplatten bestelle, „erinnerte“ mich an eine ausstehende Zahlung in Höhe von 10,99 Euro. Doch Schallplatten sind viel teurer. Über einen seltsamen Betrugsfall.

Lesezeit: 3 Minuten
Weil bei meiner angeblichen Bestellung die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, obwohl man mich davon ja bereits per E-Mail in Kenntnis gesetzt habe, teilte mir Amazon ein wenig patzig mit, sollte ich dank eines „Rücklastschriftentgelts“ in Höhe von drei Euro stattdessen 13,99 Euro bezahlen. Angeblich bestelltes Produkt taucht nicht im Konto ...
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Was tun, wenn der Amazon-Bote unerwünscht klingelt?

Sollten Sie ein Paket von Amazon bekommen, obwohl sie dort entweder nicht mal Kunde sind oder dort gar nichts bestellt haben, klären Sie zuerst, ob Verwandte oder Freunde ihnen es geschickt haben. Wenn nicht, nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit dem Kundenservice von Amazon auf. Das rät eine Amazon-Sprecherin.

Betroffene Kunden könnten die Pakete behalten, verschenken oder zurückschicken. Wer dennoch eine Zahlungsaufforderung von Amazon erhält, sollte auf keinen Fall zahlen, aber das Schreiben ernst nehmen und sich erneut bei Amazon melden, um auf den Betrug hinzuweisen.

Der Sprecher der Polizei in Limburg, Christian Wiepen, rät Betroffenen übrigens, zusätzlich eine Anzeige zu erstatten. Das geht sowohl persönlich in jeder Polizeidienststelle als auch online unter der Adresse www.polizei.hessen.de. Dort klicken Sie auf „Onlinewache“ und dann auf „Strafanzeige“.

Zwar kann die Polizei, gerade bei Tätern im Ausland, diese nicht in jedem Fall ermitteln, aber nur so erfährt die Polizei, dass es eine neue oder schon wieder eine bekannte Betrugsmasche gibt, und kann aufgrund einer solchen Anzeige später Straftaten zuordnen, sollte einer der Täter tatsächlich mal auffliegen. dick

Rhein-Lahn-Zeitung
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