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Diez

Nach Näherungsverbot: Anruf bei der Ex kommt Mann teuer zu stehen

Von Andreas Galonska
Im Diezer Amtsgericht ging es um einen Anruf, mit dem ein Mann seine Exfreundin erreichen wollte.
Im Diezer Amtsgericht ging es um einen Anruf, mit dem ein Mann seine Exfreundin erreichen wollte. Foto: Andreas Galonska

Wenn eine Frau nach dem Ende einer Beziehung gar keinen Kontakt mehr zu ihrem Ex-Partner möchte, dann kann ein Näherungsverbot verhängt werden. In einem Fall vor dem Diezer Amtsgericht ging es nicht um einen direkten Besuch, sondern um ein Telefonat, dass ein Mann mit seiner Expartnerin geführt haben soll.

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Der Verteidiger stellte dabei zunächst die grundsätzliche Frage, ob ein Telefonat überhaupt strafbar ist. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Richter Martin Böhm machten ihm nach einem Blick ins Gesetz klar, dass auch ein Telefonkontakt strafbar sein kann. „Den Anruf gab es gar nicht“, erklärte dann der 42 Jahre alte Angeklagte aus ...